Seit 1.1. neue Parkausweise für Behinderte
Diese Parkausweise haben zum 1.1.2011 ihre Gültigkeit verloren! |
Der bisherige dunkelblaue Parkausweis wurde ausgemustert. Kümmer Sie sich schnell um den neuen EU-einheitlichen Ausweis, der in allen Ländern der EU dazu berechtigt, Behindertenparkplätze zu nutzen.
Dieser bis zum 31. Dezember 2000 in Deutschland ausgegebene Parkausweis für Schwerbehinderte wird seit 1. Januar nicht mehr anerkannt - unabhängig davon, ob der Parkausweis befristet oder unbefristet ausgestellt wurde.
So sieht der neue Parkausweis aus:

Weitere Informationen:
Außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Ausweismerkzeichen aG) und blinde Menschen (Ausweismerkzeichen Bl) können vom Straßenverkehrsamt einen Parkausweis erhalten. Seit dem 1. Januar 2001 gibt es einen europäischen Parkausweis für behinderte Menschen. Dieser wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich der Ausweisinhaber aufhält.
Gleichzeitig erhalten Antragsteller eine von der Europäischen Union herausgegebene Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern beschreibt. Die Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen muss an Ihrem Wohnort beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" eingetragen ist oder die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Hier hilft Ihnen das zuständige Versorgungsamt weiter.
Die Gestaltung des Parkausweises – Größe, Farbe, Material, Inhalt und Anbringung – ist standardisiert, um die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen europaweit zu fördern. Die genauen Bestimmungen sind der Empfehlung und ihrem Anhang zu entnehmen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original oder in Kopie vorzulegen:
* der Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "aG" oder "Bl"
* ein Foto im Passbildformat
Schwerbehinderte, die noch im Besitz eines "alten" Parkausweises sind, sollten bei der Antragstellung den alten Ausweis im Original ebenfalls vorlegen.
Der europaweit vereinheitlichte Ausweis ist beim Parken deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Wichtig: Die Ausnahmegenehmigung muss zusätzlich immer mitgeführt werden.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; DMSG Bundesverband e.V.






