Fundiertes Fachwissen für Ihre Fragen
Unsere sozialrechtliche Beratung hat folgende Zielsetzungen:
Die sozialrechtliche Beratung umfasst folgende Rechtsbereiche:
Neben den „klassischen“ Bereichen des Sozialhilferechts sind Berührungspunkte zu anderen Rechtsbereichen häufig gegeben. Hier findet ebenfalls eine Beratung oder eine Vermittlung zu entsprechenden Fachstellen oder Anwälten statt. Beispiele sind hierfür: Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Familienrecht u.v.m.
Sie können sich bei allen Ihren Fragen an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk wenden.