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Fundiertes Fachwissen für Ihre Fragen

Sozialrechtliche Beratung

Durch die Erkrankung Multiple Sklerose können sich sozialrechtliche Fragen ergeben. Hier stellen wir Ihnen unser fundiertes Fachwissen gerne zur Verfügung.


Unsere sozialrechtliche Beratung hat folgende Zielsetzungen:

  • Umfassende Information über bestehende Rechte
  • Ermutigung und Unterstützung unserer Mitglieder, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen
  • Bei Bedarf Hilfe bei der Stellung von Anträgen oder bei Widersprüchen.

 

Die sozialrechtliche Beratung umfasst folgende Rechtsbereiche:

 

  1. Schwerbehindertenrecht
  2. Arbeitsförderung
  3. Medizinische und berufliche Rehabilitation
  4. Krankenkassenleistungen
  5. Sozialhilferecht und Leistungen der Pflegeversicherung

 

Neben den „klassischen“ Bereichen des Sozialhilferechts sind Berührungspunkte zu anderen Rechtsbereichen häufig gegeben. Hier findet ebenfalls eine Beratung oder eine Vermittlung zu entsprechenden Fachstellen oder Anwälten statt. Beispiele sind hierfür: Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Familienrecht u.v.m.


Kontakt

Sie können sich bei allen Ihren Fragen an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk wenden.

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